Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

der Firma Heinrich Gerstengarbe GmbH, Florastr. 2, 45131 Essen

Tel.: 0201 – 423276          Fax.: 0201 – 420690            AGB´s zum Download

 I. Allgemeines

  1. Auftragnehmer im Wortlaut ist nachfolgend  immer das oben genannte Unternehmen.
  2. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform, Abweichungen und Ergänzungen werden  nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Festpreisabsprachen.
  3. Angebote sind für den Auftragnehmer 14 Tage bindend, im Ausschluss Angaben von Fristen auf  dem Angebot erstellt vom Auftragnehmer.
  4. Die Richtigkeit der Angaben auf den Stunden/ Materialzettel des Auftragnehmers bestätigt der Auftraggeber bzw. sein Vertreter, Mieter, ….etc. mit seiner Unterschrift. Eventuelle Einwände wegen offener, erkennbare Mängel sind seitens des Auftraggebers binnen 3 Tage schriftlich beim Auftragnehmer zu melden. Spätere Beanstandungen bzw. Forderungen sind unwirksam. Wegen verdeckter Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Mit Unterzeichnung des Stunden/ Materialnachweises gelten die durchgeführten Arbeiten als abgenommen.
  5. Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Vertrages unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind zu vernichten.
  6. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
  7. Geleistete Unterschriften vom Auftraggeber oder dessen bevollmächtigten sind bindend. Sollte keine .Bevollmächtigung vorliegen haftet der Unterschriebene in jeglicher Form. Ein Ausschuss durch Eventualitäten wie Insolvenz, nicht wissend, Geschäftsunfähigkeit …etc. sind nichtig.
  8. Jegliche Schäden und Aufwendungen die durch wissentlich falsche oder fehlende Auskünfte durch Auftraggeber, Bevollmächtigen oder Anwesenden  bei Ausführung der Arbeit entstehen, haftet vorab der Auftraggeber.

 II.  Zahlung

  1. Die Rechnung des Auftragnehmers ist zahlbar ohne Abzug sofort nach Erhalt. Leistet der Auftraggeber auf eine Mahnung des Auftragnehmers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung im Verzug.
  2. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
  3. Bei Zahlungsverzug wird der offenstehende Rechnungsbetrag gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr verzinst. Bei einem Vertrag, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über den Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

III.  Preise

Die Berechnung der vom Auftragnehmer durchgeführten Arbeit erfolgt gemäß der gültigen Preisliste und AGB (Stand 01.12.2012)

Anfahrt Pauschale:

Zone 1:                                                                    05,83 €
Zone 2:                                                                    12,98 €
Zone 3:                                                                    18,92 €
Zone 4:                                                                    30,82 €
Notdienstes:                                                         150,00 €

Stundenverrechnungssatz für einen Monteur,

*1=  Abrechnung je angefangene ½ Stunde, zzgl. Materialeinsatz mind. 15% vom Stundenverrechnungssatz
*2= Abrechnung je angefangene ½ Stunde, Servicemonteur
*3=  Abrechnung je angefangene ½ Stunde, Helfer/ Auszubildender des Handwerks SHK- NRW

zusätzlicher Maschineneinsatz:

 IV.   Angebotserstellung

Jegliche Art der Angebotsgestaltung sind reine Dienstleistungen die vom Auftraggeber Vergütet werden müssen. Im Regelfall belaufen sich diese auf 10 % der ausgewiesenen Angebotssumme. Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Da Preise auf der Grundlage des Ausgangstextes ermittelt werden, sind Kostenvoranschläge immer verbindlich. Sobald sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags als unvermeidlich abzeichnet, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall unverzüglich den Abbruch der begonnen  Arbeit verlangen, wobei nur die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten bezahlt werden müssen. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in elektronischer oder in sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonisch oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebene Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von uns bestätigt worden ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerung oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung, Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben entstehen. Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, ist dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch den Auftragnehmer bis soweit der Auftragnehmer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistung gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf  Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzliche oder vertragliche dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleistet Arbeit bezahlt werden. Die Differenz des nicht ausgeführten  zu der ausgeführten Arbeit/ Leistung des Kostenvoranschlag wird mit 20% in Rechnung gestellt. Bei Auftragserteilung wird eine Pauschale von 25%, bei Neukunden 50% der Auftragssumme sofort fällig. Dem Auftragnehmer bleibt es frei, unabhängig der Zeit weitere Abschlagszahlungen zu Fordern.

V.  Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

VI. Haftung

  1. Ansprüche des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit das Auftragnehmers oder seiner Erfüllungshilfen beschränkt. Darüber hinaus ist jede Haftung des Arbeitnehmers für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen, es sei denn der Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter, sein Erfüllungsgehilfe, Mieter oder / und Unterschriftsleistende handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlicher Vertreter, sein Erfüllungsgehilfe, Mieter oder / und Unterschriftsleistende beruhen. Dies gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist eine Haftung ausgeschlossen.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für bauseits gestellte Materialien und für Folgeschäden, die auf die Beschaffenheit und/ oder Funktionsfähigkeit dieser bauseits gestellten Materialien zurückzuführen sind. Er ist nicht dazu verpflichtet Materialien die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird in jeglicher Weise ein- oder zu verbauen.
  3. Für Schäden, die durch nicht fachgerechte Rohrinstallation (nach DIN 1988/ DIN EN 752/ Stand der Technik), Materialermüdung oder die eigentliche Verstopfung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  4. Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach § 13 der Verdinungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/ B).
  5. Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft, etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, in der Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.
  6. Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte Wasserführende Anlagen vorzeitig in  Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmendurchzuführen. Gegebenenfalls hat er den Auftragnehmer zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlagen, die ihre Ursache in fehlende oder unzureichende Schutzmaßnahme durch den Auftraggeber haben, haftet der Auftragnehmer nicht. Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat der Auftragnehmer  Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme im Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf  ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
  7. Sicherungssiegel, die vom Auftragnehmer angebracht wurden, sind nicht zu entfernen oder zu brechen. Für entstandene Schäden jeglicher Art haftet vorab der Auftraggeber und/ oder Verursacher. Das entfernen oder brechen eines Sicherungssiegel ist der Tatbestand einer groben Fahrlässigkeit.
  8. Bei Unterschriftleistung jeglicher Art, sind dem Unterschriftleistenden der Wort- und Text Laut verständlich und die Auswirkungen klar.

 VII.  Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftraggebers.

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Gerstengarbe GmbH, Florastr. 2, 45131 Essen    Tel. 0201 42 32 76    Fax:  0201 42 06 90     Mail  info@gerstengarbe.de